{"Signatur": "SO_OG_005", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2023-11-10", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_005_SCBES-2023-72_2023-11-10.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=166706&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=25&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "9f7d40b4a19db203e6332c63d468f0bd"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SCBES.2023.72"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 10.11.2023 SCBES.2023.72"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Konkursandrohung"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:12:46", "Checksum": "90a3f9146ed14a9ccf3d6b31de735e53", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 10.11.2023 SCBES.2023.72\nRegeste:\nKonkursandrohung\n\nAufsichtsbehörde für\nSchuldbetreibung und Konkurs\nUrteil vom 10. November 2023\nEs wirken mit:\nOberrichter Flückiger\nOberrichterin Hunkeler\nGerichtsschreiber Isch\nIn Sachen\nA.___ AG, vertreten durch Rechtsanwalt Rainer L. Fringeli,\nBeschwerdeführerin\ngegen\nBeschwerdegegner\nbetreffend Konkursandrohung\nzieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung:\nI.\n1.\n1.1 Mit Betreibungsbegehren vom 20. März 2023 (BA-Nr. [Akten des Betreibungsamtes] 1) erhob der Gläubiger B.___ gegen die A.___ AG für folgende Forderungsbeträge die Betreibung: CHF 47'609.00 zuzüglich Zins von 5 % seit 20. März 2023 «Aufgrund Nichteintragung Grundstück [...], trotz vollständiger Bezahlung gem. Kaufvertrag vom 07.07.2020 / ab 21.02.2021», CHF 100'000.00 «Schadenersatz aufgrund Nichteintragung», CHF 50'000.00 «Mietausfall», CHF 35'000.00 «Auswärtige Mieten» und CHF 50'000.00 «Genugtuung wegen Nichteinhaltung des GB-amtlichen Kaufvertrags».\n1.2 Hierauf stellte das Betreibungsamt Thierstein gestützt auf das vorgenannte Betreibungsbegehren am 20. März 2023 den Zahlungsbefehl in der Betreibung-Nr. [...] aus, worauf es folgende Forderungsbeträge aufführte: CHF 47'609.00 zuzüglich Zins von 5 % seit 20. März 2023, CHF 10’000.00, CHF 5'000.00, CHF 35'000.00 und CHF 50'000.00. Dieser Zahlungsbefehl wurde dem Bevollmächtigten der Schuldnerin A.___ AG, C.___, am 31. März 2023 zugestellt. Dagegen erhob die Schuldnerin, vertreten durch Rechtsanwalt Rainer L. Fringeli, am 6. April 2023 Rechtsvorschlag (BA-Nr. 2).\n1.3 Mit Verfügung vom 2. Juni 2023 teilte das Betreibungsamt der A.___ AG mit, in der Betreibung Nr. [...] sei irrtümlicherweise ein falscher Betrag erfasst worden. Die mit dem Zahlungsbefehl verbundene Zustellung vom 31. März 2023 an die Schuldnerin sei dadurch aufgehoben und es sei ein neuer Zahlungsbefehl mit den korrekten Beträgen ausgefertigt worden (BA-Nr. 3). Dieses Schreiben wurde wiederum vom Bevollmächtigten der Schuldnerin, C.___, am 6. Juni 2023 entgegengenommen (vgl. BA-Nr. 4).\n1.4 Der in der Betreibung Nr. [...] – mit den korrekten Forderungsbeträgen – am 2. Juni 2023 neu ausgestellte – aber immer noch auf den 20. März 2023 datierte – Zahlungsbefehl wurde der Schuldnerin ebenfalls am 6. Juni 2023 zugestellt (BA-Nr. 5 und 6). Gegen diesen Zahlungsbefehl lässt die Schuldnerin durch Rechtsanwalt Rainer L. Fringeli mit dem auf 12. Juni 2023 datierten Schreiben Rechtsvorschlag erheben (BA-Nr. 7), wobei das betreffende Schreiben gemäss Track & Trace erst am 19. Juni 2023 der Post übergeben wurde. In der Folge wies das Betreibungsamt den Rechtsvorschlag mit Verfügung vom 20. Juni 2023 als verspätet zurück. Gemäss Track & Trace ging diese Verfügung dem Bevollmächtigten der Schuldnerin am 26. Juni 2023 zu (BA-Nr. 9).\n1.5 Mit Verfügung vom 25. September 2023 erlässt das Betreibungsamt in der Betreibung Nr. [...] die Konkursandrohung gegen die Schuldnerin, welche dem Bevollmächtigten der Schuldnerin am 30. September 2023 zugestellt wurde (B [Beschwerdebeilage] 3).\n2. Mit Schreiben vom 10. Oktober 2023 lässt die Schuldnerin, vertreten durch Rechtsanwalt Fringeli, gegen die Konkursandrohung vom 25. September 2023 fristgerecht Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde erheben und folgende Rechtsbegehren stellen:\n1. Es sei festzustellen, dass die Verfügung respektive Konkursandrohung des Betreibungsamtes Thierstein vom 25. September 2023 in der Betreibung Nr. [...] nichtig ist.\n2. Eventualiter sei die Verfügung respektive die Konkursandrohung des Betreibungsamtes Thierstein vom 25. September 2023 in der Betreibung Nr. [...] aufzuheben und im Betreibungsregister zu löschen.\n3. Es sei festzustellen, dass der am 6. April 2023 in der Betreibung Nr. [...] erhobene Rechtsvorschlag rechtsgültig ist.\n4. Es sei der «rektifizierte» Zahlungsbefehl vom 20. März 2023 des Betreibungsamtes Thierstein in der Betreibung Nr. [...] mit dem am 6. April 2023 erhobenen Rechtsvorschlag zu ergänzen.\n5. Es sei der vorliegenden Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen.\n6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Auslagen und MwSt.) zulasten der Beschwerdegegnerin.\n3. Mit Verfügung vom 11. Oktober 2023 wird der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt.\n4. Mit Vernehmlassung vom 12. Oktober 2023 schliesst das Betreibungsamt auf Abweisung der Beschwerde.\n5. Mit Eingabe vom 30. Oktober 2023 lässt sich die Beschwerdeführerin abschliessend vernehmen.\n"}