Es ist rechtsmissbräuchlich, sich auf diese Berechnung zu berufen und trotz der laufenden Pfändung eine derart teure Wohnung zu mieten. Wie die Beilagen des Betreibungsamtes zeigen, sind in der Region […] weitaus günstigere Wohnungen zur Miete ausgeschrieben. Dass sie wegen ihres Betreibungsregisterauszugs keine günstigere Wohnung haben mieten können, ist eine blosse Behauptung der Beschwerdeführer. Sie bringen nicht einmal vor, dass sie dies versucht hätten. Insbesondere mit einer Mietzinskaution in der Höhe von CHF 8’820.00, wie sie sie für das gemietete Einfamilienhaus geleistet haben, wäre die Miete einer günstigeren Wohnung mit Sicherheit möglich gewesen.