II. 1. Die Beschwerdeführer bringen vor, sie würden für die Miete und den Parkplatz insgesamt CHF 2’940.00 bezahlen. Wegen ihres Betreibungsregisterauszugs hätten sie keine andere Wohnung finden können. Für die Mietzinskaution sei ihnen ein zinsloses Darlehen von CHF 8’820.00 gewährt worden. Der neue Mietvertrag habe eine Geltungsdauer von drei Jahren. Sie könnten diesen nicht frühzeitig ohne Kostenfolge kündigen. Das Betreibungsamt [...] habe in seiner Verfügung vom 2. Juni 2023 einen Mietzins inklusive Nebenkosten von CHF 2'500.00 (inkl. Nebenkosten) angenommen. 2. Das Betreibungsamt führt daraus, der Schuldner müsse seine Kosten möglichst tief halten.