Zu klären war eigentlich einzig die Frage, ob die zurückgeforderten Provisionen überhaupt jemals gepfändet worden waren. Auch dazu wäre der Beschwerdeführer eigentlich selbst in der Lage gewesen, nachdem er in seinem Mail vom 3. Oktober 2023 selbst festgehalten hat, dass die Stornozeit für die Provisionen 3 - 5 Jahre dauert (Beschwerdebeilage 9) und er ebenfalls wusste, dass bis am 21. April 2022 sein Lohn bei der B.___ AG gar nicht gepfändet worden war, nachdem er dieses Arbeitsverhältnis verschwiegen hatte. Unter diesen Umständen Treu und Glauben anzurufen, grenzt an Rechtsmissbrauch. Im Beschwerdeverfahren bei der Aufsichtsbehörde gilt die Offizialmaxime.