AG hat der Beschwerdeführer beim Betreibungsamt eine Erhöhung seines Grundbedarfs verlangt. In seinem Antwortmail hat sich das Betreibungsamt eine Prüfung, ob eine Rückerstattung möglich ist, vorbehalten, und zu diesem Zweck die letzte Lohnabrechnung der B.___ AG verlangt. Weiter hat das Betreibungsamt darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung des Grundbetrages nicht möglich ist, die Rechnungen zuerst bezahlt werden müssten und danach die Zahlungsbelege einzureichen seien. Nach Einreichung der Zahlungsbelege durch den Beschwerdeführer am 12. Juli 2023 hat das Betreibungsamt von diesem nochmals die Zustellung der letzten Lohnabrechnung verlangt.