Individuelle Auskünfte und Zusicherungen sind demnach typische Beispiele für Verwaltungsakte, die beim Bürger Vertrauen wecken können. Das Vertrauen ist allerdings nur schutzwürdig, wenn der Rechtsuchende die Unrichtigkeit der Auskunft nicht ohne Weiteres erkennen konnte und er im Vertrauen auf die Auskunft Dispositionen getroffen hat, die er nicht ohne Nachteil rückgängig machen kann (BGE 148 II 233 E. 5.5.1). 7. Aus der vom Beschwerdeführer eingereichten Mailkorrespondenz mit dem Betreibungsamt ergibt sich Folgendes (Beschwerdebeilage 6): Nach Eingang der ersten Provisionsrückforderung der B.___ AG hat der Beschwerdeführer beim Betreibungsamt eine Erhöhung seines Grundbedarfs verlangt.