Er habe bei der zweiten Rückzahlung der Provisionsrückforderung im Vertrauen um eine umgehende Rückvergütung durch das Betreibungsamt in sein Existenzminimum eingegriffen. 6. Der Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 und Art. 9 BV) verleiht Rechtsuchenden unter gewissen Umständen Anspruch auf Schutz ihres Vertrauens auf die Richtigkeit behördlichen Handelns. Dieser Anspruch hindert die Behörden, von ihrem früheren Handeln abzuweichen, auch wenn sie dieses zu einem späteren Zeitpunkt als unrichtig erkennen.