Gemäss Pfändungsverfügung seien sämtliche Provisionen seines ehemaligen Arbeitgebers gepfändet worden. Wie sich nachträglich herausgestellt habe, seien einige dieser Provisionen wegen nachträglicher Stornierung zu Unrecht gepfändet worden, zumal er diese zurückerstattet habe. Folglich habe er vorerst mit Mitteln aus seinem Existenzminimum die noch offenen Provisionsforderungen bezahlt. Damit sei offensichtlich, dass das Betreibungsamt fälschlicherweise zu viel Lohn gepfändet habe und damit in sein Existenzminimum eingegriffen habe. Er habe im berechtigten Vertrauen um umgehende Rückvergütung durch das Betreibungsamt in sein betreibungsrechtliches Existenzminimum eingegriffen.