II. 1. Der Beschwerdeführer kritisiert zwar, dass sein Rückerstattungsbegehren mit einem Mail abgewiesen worden ist. Wie er jedoch selbst festhält, handelt es sich dabei um ein taugliches Anfechtungsobjekt. Mit seiner Beschwerde verlangt er denn auch die Aufhebung der im Mail enthaltenen Abweisung. Auf die Beschwerde kann eingetreten werden und die getroffene Anordnung kann überprüft werden. Eine Nichtigkeit ist weder dargetan noch ersichtlich. 2. Inhaltlich bringt der Beschwerdeführer zunächst vor, er habe Anspruch auf einen entsprechenden Ausgleich, wenn sein Lohn zeitweilig unter das Existenzminimum sinke.