Darin stellt er die folgenden Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung des Betreibungsamtes Grenchen-Bettlach vom 02.10.2023 bzw. 03.10.2023 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, den Betrag von CHF 1'217.15 dem Beschwerdeführer zurückzuerstatten. Eventualiter: Es sei die Nichtigkeit der Verfügung des Betreibungsamtes Grenchen-Bettlach vom 02.10.2023 bzw. 03.10.2023 festzustellen und die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, den Betrag von CHF 1'217.15 dem Beschwerdeführer zurückzuerstatten.