_ AG von A.___ erneut eine Rückerstattung zu viel bezahlter Abschlussprovisionen von total CHF 1’217.15. Am 8. September 2023 überwies A.___ auch diesen Betrag (Beschwerdebeilage 8). Mit Mail vom 2. Oktober 2023 lehnte das Betreibungsamt eine Rückerstattung ab. 3. Gegen die Abweisung des geltend gemachten Rückerstattungsanspruchs erhob A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) am 6. Oktober 2023 form- und fristgerecht Beschwerde an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs. Darin stellt er die folgenden Rechtsbegehren: 1.