_ eine Übersicht über alle geschuldeten Positionen (offene Mietzinse, Schäden, gerichtliche festgehaltene Prozesskosten etc.) zugestellt worden und sie sei zur Bezahlung dieser Positionen aufgefordert worden. Frau B.___ habe darauf mit der Rechnung «Betrohung Betreibung» und der hier angefochtenen Betreibung reagiert. 2.1 Nach Art. 8a Abs. 3 lit. a SchKG geben die Betreibungsämter Dritten von einer Betreibung keine Kenntnis, wenn die Betreibung nichtig ist. Verfügungen sind nach Art. 22 SchKG nichtig, wenn sie gegen Vorschriften verstossen, die im öffentlichen Interesse oder im Interesse von am Verfahren nicht beteiligten Personen erlassen worden sind.