Dieser sei viel zu hoch. Gemäss Auskunft des Garagisten könnte bei einem Eintausch des Fahrzeuges höchstens ein Betrag von CHF 15’000.00 angerechnet werden. Wie diesbezüglich der Vernehmlassung des Betreibungsamtes zu entnehmen ist, sind auf die Beschwerdeführerin drei Personenwagen eingelöst. Die beiden Fahrzeuge der Marke [...] werden von der Leasinggesellschaft zu Eigentum angesprochen. Demnach könnte die Beschwerdeführerin zumindest einen der [...] den Eltern zum Gebrauch überlassen, weshalb dem F.___ bereits aus diesem Grund nicht Kompetenzcharakter zukommen könnte.