Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 2. November 2023 Es wirken mit: Oberrichterin Hunkeler Oberrichter Flückiger Gerichtsschreiber Isch In Sachen A.___, vertreten durch Therese Hintermann, Rechtsanwältin, Beschwerdeführerin gegen Beschwerdegegner betreffend Berechnung des Existenzminimums zieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: