I. 1. Mit Schreiben vom 29. September 2023 (Datum Postaufgabe) erhebt A.___ als Schuldner fristgerecht Beschwerde gegen die Pfändungsverfügung des Betreibungsamtes Thal-Gäu vom 21. September 2023, worin festgehalten wurde, es seien vom Konto des Schuldners bei der B.___ (IBAN [...]) CHF 10'026.44 gepfändet worden. Der Schuldner bringt dagegen vor, er habe aufgrund der Vorladungen zweimal persönlich beim Betreibungsamt vorgesprochen. Zudem sei er seit dem 28. August 2023 im Militärdienst gewesen, was er dem Betreibungsamt mitgeteilt habe. Er beantrage deshalb, dass der Pfändungsvollzug als ungültig zu registrieren und der gepfändete Betrag freizugeben sei. 2.