- das Betreibungsamt mit Vernehmlassung vom 3. Oktober 2023 beantragt, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei; - sich die Beschwerdeführerin mit Stellungnahme vom 12. Oktober 2023 abschliessend vernehmen lässt und im Wesentlichen ergänzend geltend macht, sie arbeite als […] und fahre […] nachhause, zudem wähle sie den Weg über […], weil dieser in Sachen Benzin und Abnützung des Fahrzeuges sparender sei; - Aufwendungen für Haustiere grundsätzlich bereits im Grundbetrag enthalten sind;