Isch In Sachen A.___, Beschwerdeführerin gegen Beschwerdegegner betreffend Berechnung des Existenzminimums hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: dass: - A.___ als Schuldnerin gegen die Existenzminimumberechnung des Betreibungsamtes Thierstein vom 20. September 2023 mit Schreiben vom 29. September 2023 fristgerecht Beschwerde erhebt und geltend macht, die Arbeitswegkosten pro Monat würden mindestens CHF 400.00 betragen, sodann seien CHF 200.00 für die Betreuung des Hundes einzurechnen, zudem sei ihr der 13. Monatslohn zur Bezahlung der Steuern zu belassen;