I. 1. Mit Eingabe vom 13. September 2023 (Datum Postaufgabe) erhebt A.___ als Schuldner fristgerecht Beschwerde gegen die Pfändungsverfügung des Betreibungsamtes Thal-Gäu vom 7. September 2023, woraus ersichtlich ist, dass vom Konto des Schuldners bei der B.___ AG ein Betrag von CHF 12'298.40 gepfändet wurde. Der Schuldner macht in diesem Zusammenhang geltend, die Pfändung sei unzulässig, da auf dem Konto vor allem Gelder der AHV und der Pensionskasse seien, welche er zum Leben benötige. 2. Mit Vernehmlassung vom 25. September 2023 schliesst das Betreibungsamt auf Abweisung der Beschwerde.