Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 21. November 2023 Es wirken mit: Oberrichterin Hunkeler Oberrichter Flückiger Gerichtsschreiber Isch In Sachen A.___, Beschwerdeführerin gegen 1. Betreibungsamt Olten-Gösgen, 2. B.___, Beschwerdegegner betreffend Berechnung des Existenzminimums zieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: