In betreibungsrechtlicher Hinsicht genügt eine 3- bis 3 ½-Zimmerwohnung den Ansprüchen für zwei Personen. Gemäss dem Internetportal www.immoscout24.ch sind in einem Umkreis von 10 km von […] genügend 3- und 3 ½-Zimmerwohnungen zu einem Mietzins bis CHF 1'200.00 verfügbar. Demnach ist die Mietzinsherabsetzung per 1. September 2023 auf CHF 1'200.00 nicht zu beanstanden. 2.2 Im vorliegenden Beschwerdeverfahren erbringt der Schuldner erstmals den Nachweis, dass seine beiden Kinder B.___ und C.___ an zwei Wochenenden pro Monat bei ihm sind sowie während zwei bis drei Wochen pro Jahr die Ferien bei ihm verbringen (s. Beschwerdebeilage 3).