II. 1. Wie aus den Akten ersichtlich, erfolgte am 6. März 2023 auf dem Betreibungsamt Thal-Gäu ein Pfändungsvollzug in Anwesenheit des Schuldners (BA [Akten des Betreibungsamtes] 5). In der Folge hielt das Betreibungsamt mit Verfügung vom 21. März 2023 (BA 7) fest, die aktuellen Wohnkosten von CHF 2'150.00 seien überhöht. Somit würden ab 1. September 2023 im Existenzminimum des Schuldners nur noch Wohnkosten von CHF 1'200.00 berücksichtigt. Gemäss Track und Trace der Post (BA 8) wurde diese Verfügung am 21. März 2023 per Einschreiben an den Schuldner versandt und diesem gemäss Sendungsverfolgung am 22. März 2023 zur Abholung gemeldet, von ihm in der Folge jedoch nicht abgeholt.