Mit Vernehmlassung vom 26. September 2023 schliesst das Betreibungsamt auf Abweisung der Beschwerde. 3. Mit Eingabe vom 28. September 2023 reicht der Beschwerdeführer eine Stellungnahme zur Vernehmlassung des Betreibungsamtes ein. 4. Mit Schreiben vom 4. Oktober 2023 reicht der Beschwerdeführer eine Bestätigung der Beiständin seiner beiden Kinder B.___ und C.___ ein. 5. Am 9. Oktober 2023 verfügt das Betreibungsamt Thal-Gäu eine Revision der Lohnpfändung, wobei darin das Existenzminimum im Vergleich zur bereits angefochtenen Pfändungsverfügung vom 5. September 2023 nicht verändert wurde.