I. 1. Mit Eingabe vom 11. September 2023 erhebt A.___ als Schuldner Beschwerde gegen die Pfändungsverfügung vom 5. September 2023 (Verfahrensnummer SCBES.2023.62) und verlangt im Wesentlichen, in seinem Existenzminimum sei der von ihm tatsächlich bezahlte Mietbetrag von CHF 2'150.00 einzurechnen und nicht lediglich der vom Betreibungsamt gewährte Betrag von CHF 1'200.00. Aufgrund der Betreibungen sei es ihm nicht möglich, an eine günstigere Wohnung zu kommen. Zudem seien seine beiden Kinder jedes zweite Wochenende und in den Ferien bei ihm. 2. Mit Vernehmlassung vom 26. September 2023 schliesst das Betreibungsamt auf Abweisung der Beschwerde.