SchKG nur einen Betrag von CHF 712.00 pfändete; − die Existenzminimumsberechnung den Grundbetrag für eine alleinstehende Schuldnerin enthält und auch die weiteren unbedingt notwendigen Auslagen (Mietzins inkl. Nebenkosten) berücksichtigt sind; − bei der Existenzminimumsberechnung nur tatsächlich bezahlte Beträge berücksichtigt werden, weshalb das Betreibungsamt gemäss Vermerk der Berechnung die Krankenkassenprämien erst gegen Vorlage der Quittung rückerstattet;