− A.___ (im Folgenden die Beschwerdeführerin) dagegen am 28. August 2023 (Postaufgabe) Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs einreichte; − die Existenzminimumsberechnung und die Pfändungsverfügung in der Pfändung Nr. [...] der Beschwerdeführerin bereits am 7. August 2023 zugestellt worden sind; − die Beschwerde vom 28. August 2023 somit nicht innert der 10-tägigen Beschwerdefrist gemäss Art. 17 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, SR 281.1) erhoben wurde und damit verspätet ist; − auf die Beschwerde demnach nicht eingetreten werden kann;