VFRR bundesrechtswidrig sei, nicht weiter einzugehen. 2. Der Beamtenstatus wurde in der Schweiz gegen Ende des 20. und zu Beginn des 21. Jahrhunderts sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene weitgehend abgeschafft (vgl. Urteil des Bundesgerichts 5A_873/2022 vom 23. Januar 2023 E. 3; vgl. PENON/WOHLGEMUTH, in: Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, 4. Aufl. 2017, N. 18 zu Art. 65 SchKG). Das vermag aber nichts an der Zuständigkeit des Betreibungsamtes zu ändern.