Weil es aber gar keine Betreibungsbeamte mehr gebe, könne – im vorliegenden konkreten – Fall auch gar kein Betreibungsbeamter den Zahlungsbefehl unterzeichnet haben. Die Fragen, ob im vorliegenden Fall ein echtes (Betreibungs-)Amt in Funktion getreten sei, und ob im vorliegenden Fall ein echter (Betreibungs-)Beamter den Zahlungsbefehl unterzeichnet habe, sei entgegen den Ausführungen der Amtsschreiberei Olten-Gösgen durchaus von Belang. Bei der «Unterschrift» auf dem fraglichen Zahlungsbefehl handle es sich nicht um einen Faksimilestempel, sondern vielmehr um eine Fotokopie oder einen Druck.