Ziffer 9a SchKG wäre nichtig. Der Beschwerdeführer erhält indessen zwei verschiedene Renten. Eine IV-Rente wird durch die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn ausbezahlt, die andere wird ihm vom Suva Kompetenz-Zentrum Schaden in Luzern ausgerichtet. Mit der Rentenpfändung vom 9. August 2023 wird lediglich die von der Suva Luzern ausbezahlte Rente gepfändet (Beilage 1 des Beschwerdeführers). Für die IV-Rente, die ihm von der Ausgleichskasse Solothurn ausgerichtet wird, existiert keine Pfändungsverfügung. Diese IV-Rente im Betrag von CHF 2’780.00 erhält der Beschwerdeführer weiterhin ausbezahlt.