II. 1. Die angefochtene Existenzminimumsberechnung vom 8. August 2023 wurde dem Beschwerdeführer am 11. August 2023 zugestellt. Gemäss Track & Trace hat der Beschwerdeführer seine an das Betreibungsamt Grenchen-Bettlach adressierte Beschwerde erst am 22. August 2023 der Post übergeben (Beilagen 3 und 4 des Betreibungsamtes). Die 10-tägige Beschwerdefrist nach Art. 17 Abs. 2 SchKG ist am 21. August 2023 abgelaufen. Damit erweist sich die Beschwerde als verspätet und es ist nicht darauf einzutreten.