I. 1. Das Betreibungsamt Grenchen-Bettlach berechnete am 8. August 2023 das Existenzminimum von A.___ und pfändete den das Existenzminimum von CHF 1’275.00 übersteigenden Betrag. Mit Anzeige an die Suva pfändete es die gesamte Suva-Rente im Betrag von CHF 323.95. Weiter pfändete es den gesamten bei der [...] erzielten Lohn des Schuldners. 2. Am 21. August 2023 reichte A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) eine Beschwerde beim Betreibungsamt Grenchen-Bettlach ein, die an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs weitergeleitet wurde. Die Beschwerde richtet sich gegen die Rentenpfändung sowie gegen die Nichtberücksichtigung des Mietzinses.