gewisser Dauer lebende erwachsene Personen mit derjenigen vergleichbar sind, die einem Ehepaar entstehen (ebd.). 4.3 Im Pfändungsprotokoll vom 29. Juni 2023 – welches der Beschwerdeführer unterzeichnet hat – gab er an, dass er mit seiner Freundin in einem kinderlosen Konkubinat lebe und mit ihr im selben Haushalt wohne. Gleiches bestätigt auch der Mietvertrag (von beiden am 7. September 2022 unterzeichnet), in welchem beide Partner als Mieter aufgeführt sind.