Damit sind die aufgelisteten Kosten des Parkplatzes von CHF 450.00 für den gemieteten Zeitraum vom 1. April 2023 bis 31. Dezember 2023 vom Arbeitsgeber zu ersetzen. 4.1 Weiter ist im vorliegenden Fall umstritten, ob das Betreibungsamt im Existenzminimum dem Beschwerdeführer lediglich den hälftigen Ehegattengrundbetrag von CHF 850.00 einrechnen durfte, da dies dem Grundbetrag für ein Konkubinatspaar ohne Kinder entspreche und es von einer solchen Lebensführung aufgrund der Angaben des Beschwerdeführers ausgegangen sei.