II. 1. Gemäss Track und Trace der Post wurde die Existenzminimumberechnung vom 30. Juni 2023 gleichentags mit der Pfändungsverfügung per Einschreiben an den Beschwerdeführer versandt und diesem am 10. Juli 2023 am Schalter zugestellt. Die Beschwerde vom 14. August 2023 wurde somit nicht innert der 10-tägigen Beschwerdefrist gemäss Art. 17 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, SR 281.1) erhoben.