Weiter sei der Grundbetrag von CHF 850.00 falsch berechnet worden, da ihm als alleinstehendem Schuldner der Betrag von CHF 1'200.00 zustehe. Aus diesen Gründen beantrage er folglich die Korrektur der Berechnung seines Existenzminimums. 3. Das Betreibungsamt schliesst mit Vernehmlassung vom 25. August 2023 (Postaufgabe) auf Abweisung der Beschwerde, sofern darauf einzutreten sei. Die Beschwerde sei zu spät eingereicht worden und die aufgezählten Auslagen bezüglich der Arbeit seien vom Arbeitgeber zu ersetzen. Weiter sei auch der Grundbetrag von CHF 850.00 korrekt festgesetzt worden, da er dem (hälftigen) Betrag für ein Konkubinatspaar entspreche.