{"Signatur": "SO_OG_005", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2023-10-12", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_005_SCBES-2023-57_2023-10-12.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=166510&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=46&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "5dd08bd7f6be6af6cba809ddc009b493"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SCBES.2023.57"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 12.10.2023 SCBES.2023.57"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Berechnung des Existenzminimums"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:08:59", "Checksum": "ed0f77db74815d5d78dba5149f88503c", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 12.10.2023 SCBES.2023.57\nRegeste:\nBerechnung des Existenzminimums\n\nAufsichtsbehörde für\nSchuldbetreibung und Konkurs\nUrteil vom 12. Oktober 2023\nEs wirken mit:\nOberrichter Marti\nOberrichter Flückiger\nRechtspraktikantin Barisic\nIn Sachen\nA.___,\nBeschwerdeführer\ngegen\nBetreibungsamt Olten-Gösgen, Amthausquai 23, 4600 Olten,\nBeschwerdegegner\nbetreffend Berechnung des Existenzminimums\nzieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung:\nI.\n1. Am 30. Juni 2023 sendete das Betreibungsamt Olten-Gösgen sowohl die Existenzminimumberechnung als auch die Pfändungsverfügung an A.___ zu. Am 9. August 2023 wurde überdies die Abschrift der Pfändungsurkunde verschickt.\n2. A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) erhebt am 14. August 2023 (Postaufgabe) Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung vom 30. Juni 2023 und rügt im Wesentlichen, in der Berechnung seien weder die Arbeitskleider noch der gemietete Parkplatz für das Geschäftsauto eingerechnet worden. Weiter sei der Grundbetrag von CHF 850.00 falsch berechnet worden, da ihm als alleinstehendem Schuldner der Betrag von CHF 1'200.00 zustehe. Aus diesen Gründen beantrage er folglich die Korrektur der Berechnung seines Existenzminimums.\n3. Das Betreibungsamt schliesst mit Vernehmlassung vom 25. August 2023 (Postaufgabe) auf Abweisung der Beschwerde, sofern darauf einzutreten sei. Die Beschwerde sei zu spät eingereicht worden und die aufgezählten Auslagen bezüglich der Arbeit seien vom Arbeitgeber zu ersetzen. Weiter sei auch der Grundbetrag von CHF 850.00 korrekt festgesetzt worden, da er dem (hälftigen) Betrag für ein Konkubinatspaar entspreche. Nach eigenen Ausführungen habe der Beschwerdeführer eine Lebenspartnerin (B.___), mit welcher er auch zusammenwohne. Somit führe dies zur Annahme des Betreibungsamtes, dass zwischen dem Beschwerdeführer und B.___ ein Konkubinat bestehe. Zu den Einkommensverhältnissen der Partnerin habe der Beschwerdeführer keine Angaben machen wollen.\n4. Der Beschwerdeführer, dem Gelegenheit zur Stellungnahme zur Vernehmlassung des Betreibungsamtes gegeben wurde, liess sich nicht mehr vernehmen.\n"}