Demnach wird erkannt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, insoweit darauf eingetreten wird. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Die mit Briefsendungen vom 4., 7., 13. und 14. September 2023 von der Beschwerdeführerin eingereichten Eingaben und Unterlagen gehen zur Kenntnisnahme an das Betreibungsamt. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.