Als Zahlungsempfänger wurde auf dieser Rechnung die A.___ AG aufgeführt. Es wird von der Beschwerdeführerin denn auch nicht bestritten, dass der Gläubiger, wie er im Betreibungsbegehren dargelegt hat (vgl. BA [Akten des Betreibungsamtes] 3), bereits einen Kostenvorschuss im Betrag von CHF 3'000.00 an die A.___ AG geleistet hat. Dies geht zudem auch aus dem von der Beschwerdeführerin eingereichten E-Mail-Verkehr zwischen ihr und dem Betreibungsamt Region Solothurn hervor.