Mit Verfügung vom 5. September 2023 wird der Beschwerdeführerin per Gerichtsurkunde noch einmal eine Kopie der Vernehmlassung des Betreibungsamtes zur Kenntnis zugestellt und eine Frist bis 19. September 2023 zur Stellungnahme gesetzt. 5. Mit Briefsendungen vom 4., 7., 13. und 14. September 2023 reicht die Beschwerdeführerin diverse Eingaben und Unterlagen ein und nimmt darin unter anderem auch zur Vernehmlassung des Betreibungsamtes vom 18. August 2023 Stellung.