{"Signatur": "SO_OG_005", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2023-09-18", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_005_SCBES-2023-55_2023-09-18.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=166147&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=6&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "77070a9f726253b46fac2cdaddfee42d"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SCBES.2023.55"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 18.09.2023 SCBES.2023.55"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betreibungen"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:12:32", "Checksum": "cf5e0be94749e52e400987b1ab75ff05", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 18.09.2023 SCBES.2023.55\nRegeste:\nBetreibungen\n\nAufsichtsbehörde für\nSchuldbetreibung und Konkurs\nUrteil vom 18. September 2023\nEs wirken mit:\nOberrichterin Hunkeler\nOberrichter Flückiger\nGerichtsschreiber Isch\nIn Sachen\nA.___ AG,\nBeschwerdeführerin\ngegen\nBetreibungsamt Region Solothurn,\nBeschwerdegegner\nbetreffend Betreibungen\nzieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung:\nI.\n1. Am 3. August 2023 reicht die A.___ AG ein mit «Aufsichtsklage Betreibungsamt Solothurn» tituliertes Schreiben bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs ein. Darin verlangt die A.___ AG sinngemäss und im Wesentlichen, die von B.___ gegen sie erhobene Betreibung Nr. [...] sei nichtig und sofort aufzuheben, unter Kostenfolge zu Lasten des Gläubigers. Zudem verklage die Beschwerdeführerin hiermit das Betreibungsamt wegen Verweigerung der Löschung der vorgenannten Betreibung. Sodann verlange sie von B.___ den sofortigen Beweis, dass ihm die A.___ AG etwas schulde. Zur Begründung führt die Beschwerdeführerin im Wesentlichen aus, das Betreibungsamt habe diverse Schreiben und E-Mails von ihr ignoriert. Zudem habe sich das Betreibungsamt geweigert, die Betreibung zu löschen. Sie verlange vom Betreibungsamt einen Schadenersatz von mindestens CHF 100'000.00. Die von B.___ erhobene Betreibung Nr. [...] sei nichtig. So habe zwischen ihm und der A.___ AG nie ein Vertragsverhältnis bestanden, sondern zwischen ihm und dem C.___. Die A.___ AG sei nur die Inkassostelle gewesen.\n2. Das Betreibungsamt, zur Vernehmlassung eingeladen, schliesst auf Abweisung der Beschwerde.\n3. Mit Telefonat vom 4. September 2023 teilt die Beschwerdeführerin der Aufsichtsbehörde mit, sie habe bislang keine Verfügungen der Aufsichtsbehörde erhalten und auch die Vernehmlassung des Betreibungsamtes vom 18. August 2023 sei ihr nicht zugestellt worden.\n4. Mit Verfügung vom 5. September 2023 wird der Beschwerdeführerin per Gerichtsurkunde noch einmal eine Kopie der Vernehmlassung des Betreibungsamtes zur Kenntnis zugestellt und eine Frist bis 19. September 2023 zur Stellungnahme gesetzt.\n5. Mit Briefsendungen vom 4., 7., 13. und 14. September 2023 reicht die Beschwerdeführerin diverse Eingaben und Unterlagen ein und nimmt darin unter anderem auch zur Vernehmlassung des Betreibungsamtes vom 18. August 2023 Stellung.\n"}