I. 1. A.___ erhebt als Schuldner mit zwei Schreiben vom 2. August 2023 (Datum Postaufgabe) Beschwerde gegen das Betreibungsamt Olten-Gösgen und macht sinngemäss geltend, er müsse für 12 Monate ins Gefängnis. Zudem habe er keinen festen Arbeitsplatz und arbeite mit verschiedenen […]. Trotzdem wolle das Betreibungsamt eine fixe Lohnpfändung durchführen. Zudem verstosse es gegen den Datenschutz, wenn das Betreibungsamt telefonisch Auskünfte über ihn einhole. 2. Das Betreibungsamt mit Vernehmlassung vom 11. August 2023 auf Abweisung der Beschwerde schliesst.