1a, 2 und 2a zu Art. 287). Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ist somit der vorliegend zwischen dem Schuldner und seiner Tochter E.___ mit der Kindesmutter bestehende mündlich getroffene Unterhaltsvertrag für den Schuldner auch formlos verbindlich. 2.2 Geltend gemachte Auslagen sind nur dann im Existenzminimum einzurechnen, wenn diese vom Schuldner regelmässig bezahlt werden. Der Schuldner hatte im Zeitpunkt des Erlasses der Existenzminimumberechnung vom 14. April 2023 weder die regelmässige Bezahlung der Unterhaltsbeiträge an seine drei Kinder, noch die Bezahlung der Krankenversicherungsprämien nachgewiesen.