Zudem hat sich der Schuldner gemäss den Angaben des Betreibungsamtes mittels formlosen mündlichen Unterhaltsvertrags verpflichtet, seiner aus einer anderen Beziehung stammenden Tochter E.___ (geb. 2019) monatlich einen Unterhaltsbeitrag von CHF 800.00 zu bezahlen. In der Existenzminimumberechnung vom 14. April 2023 errechnete das Betreibungsamt eine Pfändungsquote von CHF 615.00, wobei es die Unterhaltsbeiträge für die Kinder C.___, D.___ und E.___ sowie die Krankenkassenprämien nicht einrechnete. Diesbezüglich hielt das Betreibungsamt fest, die Alimente für C.___ und D.___ von CHF 1'600.00 (recte: 1'200.00) sowie E.___