Isch In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Betreibungsamt Region Solothurn, Filiale Grenchen-Bettlach, Beschwerdegegner betreffend Lohnpfändung hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass: - A.___ am 10. Juli 2023 Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung vom 26. Juni 2023 erhebt und rügt, es könne nicht sein, dass sein Existenzminimum lediglich CHF 1'200.00 betrage, so sei er für den Arbeitsweg auf sein Auto angewiesen, da er oft nachts arbeite, zudem befinde er sich einem laufenden Verfahren und müsse einen Anwalt bezahlen;