{"Signatur": "SO_OG_005", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2023-08-16", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_005_SCBES-2023-50_2023-08-16.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=165949&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=26&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "8d6d6132e6f9ab71d9c8051e2f1c75bd"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SCBES.2023.50"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 16.08.2023 SCBES.2023.50"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:12:20", "Checksum": "9734bcb40d57ed8182e0c19ac41c4e61", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 16.08.2023 SCBES.2023.50\nRegeste:\nNichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte\n\nAufsichtsbehörde für\nSchuldbetreibung und Konkurs\nUrteil vom 16. August 2023\nEs wirken mit:\nOberrichterin Hunkeler\nOberrichter Flückiger\nGerichtsschreiber Isch\nIn Sachen\nA.___,\nBeschwerdeführerin\ngegen\nBeschwerdegegner\nbetreffend Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte\nzieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung:\nI.\n1.1 Mit Zahlungsbefehlen Nrn. [...] und [...] betrieb die B.___ (nachfolgend Gläubigerin), A.___ (nachfolgend Beschwerdeführerin) auf die Beträge CHF 3'243.65 sowie CHF 14'009.25. Als Forderungsgründe wurden «Abrechnung vom 07.07.21 zum Vergleich des Richteramts vom 07.11.19 über CHF 3'243.65» sowie «a.) Genehmigte B.___-Abrechnung 19/20 per 30.09.20 mit einem Eigentümersaldo von CHF 7'209.25 ./. Zahlung 03.11.20 von CHF 1'200.00 ./. Zahlung 03.02.21 von CHF 600.00; b.) 4 fälliges Quartalskonto gemäss genehmigtem Budget 20/21 CHF 8'600.00.» angegeben. Gegen diese beiden Betreibungen erhob die Beschwerdeführerin am 23. August 2021 fristgerecht Teilrechtsvorschläge.\n1.2 Am 7. Juni 2023 reichte die Beschwerdeführerin beim Betreibungsamt Thierstein je ein Gesuch um Nichtbekanntgabe der obengenannten Betreibungen Nr. [...] und [...] an Dritte ein.\n1.3 Mit Verfügungen vom 20. Juni 2023 (der Beschwerdeführerin zugstellt am 22. Juni 2023) wies das Betreibungsamt die Gesuche der Beschwerdeführerin um Nichtbekanntgabe der Betreibungen Nr. [...] und [...] an Dritte ab.\n2. Gegen diese Verfügungen erhebt die Beschwerdeführerin am 3. Juli 2023 (Datum Postaufgabe) fristgerecht Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs und macht im Wesentlichen geltend, wie den beiden Abrechnungen vom 7. Oktober 2021 entnommen werden könne, habe sie diejenigen Forderungsbeträge, über welche sie keinen Teilrechtsvorschlag erhoben habe, dem Betreibungsamt überwiesen. Bei den beiden Beträgen, für welche sie Teilrechtsvorschlag erhoben habe, habe die Gläubigerin die Betreibungen bis heute nicht weiter prosequiert. Somit seien die Gesuche um Nichtbekanntgabe der Betreibungen an Dritte, was die Teilsrechtsvorschläge anbelange, gutzuheissen.\n3. Mit Vernehmlassung vom 6. Juli 2023 stellt das Betreibungsamt den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen. Zur Begründung führt das Betreibungsamt aus, die Gesuche seien abzuweisen, weil die Beschwerdeführerin lediglich Teilrechtsvorschläge erhoben und Teilzahlungen geleistet habe. Zudem seien die Gesuche auch deswegen abzuweisen, weil diese mehr als ein Jahr nach Zustellung der Zahlungsbefehle gestellt worden seien.\n"}