So ergäben monatliche Autospesen von CHF 1'700.00 auf Basis des TCS-Kilometerkosten-Rechners (bei einem Fahrzeug mit CHF 32'000.00 Anschaffungswert) rund 51'000 km pro Jahr, was nicht realistisch erscheine. Spesen stellen einen Ausgleich für bereits erfolgte Umtriebe oder Kosten des Arbeitnehmers dar und sind kein in der Existenzminimumberechnung zu berücksichtigender Lohn. Bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens haben der Schuldner und auch sein Arbeitgeber und die Behörden die Pflicht zur Auskunftserteilung.