Zudem könne er aufgrund seines Kontosaldos einen Umzug nicht bezahlen und würde aufgrund seiner Betreibungen keine Wohnung erhalten. Sodann sei bezüglich der Fahrzeugspesen zu berücksichtigen, dass er nebst grossen Reisekosten/km im Inland, diverse Male im Jahr im Werk ([…]), an Praxis-Schulungen teilnehme. Ebenso sei er ab und zu mit Kunden im Werk, um ihnen die neusten Produkte zu zeigen, da es sich um eine Grossinvestition handle. In der Pauschale von CHF 1’700.00 seien sämtliche Unkosten inbegriffen, welche durch ihn zu bezahlen seien. Die Gegenpartei verweise auf die Kilometer-TCS-Berechnungen. Diese km-Kosten-Berechnung beruhe auf einem Neufahrzeug bis 30'000 km.