Gemäss mündlicher Auskunft gegenüber dem Vertreter der Gläubigerin bekomme er aufgrund seiner Einträge im Betreibungsregister aber kein Leasing. Aus welcher Quelle bzw. ab welchem eigenen Konto stamme das Geld für den Kaufpreis also? 4. Mit Stellungnahme vom 15. Februar 2023 stellt der Schuldner den Antrag, die Mietkosten, Autospesen und Handyspesen seien so zu belassen und nicht zu kürzen. Zur Begründung macht er im Wesentlichen – und soweit für das vorliegende Beschwerdeverfahren relevant – geltend, von seinen drei Zimmern benötige er heute zwingend ein Zimmer für geschäftliche Arbeiten. Dabei handle es sich nicht um ein normales Zimmer mit PC für Home-Office.