Sie seien somit pfändbar. Bei insgesamt CHF 20'400.00 Spesenersatz pro Jahr entsprächen Abschreibungen von 8 % einem Betrag von CHF 136.00 pro Monat. Gestützt auf all diese Ausführungen seien dem Schuldner von den als Autospesen ausbezahlten CHF 1'700.00, mindestens CHF 500.00 als Einkommen anzurechnen. Mit Blick auf die pfändbaren Vermögenswerte stelle sich im Zusammenhang mit Fahrzeugen aber noch folgende Frage: Der Schuldner habe offenbar im Dezember 2022 ein Fahrzeug gekauft. Gemäss mündlicher Auskunft gegenüber dem Vertreter der Gläubigerin bekomme er aufgrund seiner Einträge im Betreibungsregister aber kein Leasing.