Hier hätte – z.B. anhand der Kalendereinträge des Schuldners – zumindest eine Plausibilisierung der rund 51'000 km pro Jahr vorgenommen werden müssen. Das sei hier unterlassen worden und der Schuldner habe auch keine Unterlagen eingereicht, welche die enormen Pauschalspesen auch nur ansatzweise belegten. Zu erwähnen sei schliesslich, dass gemäss den Erläuterungen zum TCS-Kilometerrechner in den Kilometerkosten 8 % Abschreibungen enthalten seien. Dieser Abschreibungsersatz diene der Vermögensbildung um dereinst ein Nachfolgefahrzeug kaufen zu können. Allerdings seien im Existenzminimum vermögensbildende Positionen nicht zu berücksichtigen. Sie seien somit pfändbar.