Es fehle sowohl im Arbeitsvertrag wie auch im E-Mail der Arbeitgeberin (Beilage 7 zur Vernehmlassung) ein entsprechender Hinweis. Wenn der Schuldner tatsächlich so häufig unterwegs sei, um auf ca. 51'000 km jährlich zu kommen, müsste er auch regelmässig Ersatz für auswärtige Verpflegung und Platzbearbeitungsspesen erhalten. Weder in der November-Lohnabrechnung (Beilage 6 zur Vernehmlassung) noch in den der Gläubigerin vorliegenden Lohnabrechnung der Monate August bis Oktober 2022 sei die Auszahlung solcher Spesen aber ausgewiesen. Hier hätte – z.B. anhand der Kalendereinträge des Schuldners – zumindest eine Plausibilisierung der rund 51'000 km pro Jahr vorgenommen werden müssen.